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Erbrecht

Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung im Bereich des Erbrechts. Wir stehen unseren Mandanten bei der Erstellung von Testamenten, dem Abschluss von Unterhaltsvereinbarungen zu Lebzeiten, der Verteilung von Vermögenswerten zu Lebzeiten oder der Vorbereitung von Vereinbarungen zur Übertragung und Verteilung von Vermögenswerten zur Verfügung. Neben der Beratung vertreten wir unsere Mandanten in Nachlassverfahren, sei es bei der Einleitung oder Durchführung solcher Verfahren oder bei der Abwicklung von Nachlässen, die sich im Ausland befinden.

Wir vertreten Mandanten auch in Fällen von Testamentsstreitigkeiten sowie in Streitigkeiten über den Pflichtteil, Vermächtnisse und andere Erbrechte. In Verfahren zur Herausnahme bestimmter Gegenstände aus dem Nachlass sowie in der Abwicklung von Nachlassstreitigkeiten können wir dank unserer Erfahrung die Interessen unserer Mandanten wirksam schützen.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung in diesem Bereich benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns: office@toromanlaw.com oder über das Kontaktformular auf unserer Website.