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Verfassungsrecht und Menschenrechte

Unsere Kanzlei bietet Rechtsschutz für Bürger, deren Grundrechte und Grundfreiheiten verletzt wurden, sei es in Bezug auf das Recht auf Gedanken-, Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit oder andere grundlegende Verfassungsrechte. Wir behandeln jeden Fall individuell, prüfen, ob eine Verletzung garantierter Rechte vorliegt, und ergreifen gegebenenfalls alle verfügbaren rechtlichen Schritte, um deren Schutz und Verwirklichung sicherzustellen.

Wenn alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft sind oder gar nicht zur Verfügung stehen, reichen wir im Namen unserer Mandanten Verfassungsbeschwerden ein. Diese Klagen richten sich gegen bestimmte Handlungen und Verfahren von Behörden oder Institutionen, die öffentliche Gewalt ausüben und die durch die Verfassung garantierten Menschen- und Minderheitenrechte verletzt haben. Unser Team vertritt Mandanten vor dem Verfassungsgericht und kümmert sich um alle Aspekte des Verfahrens.

In Fällen, in denen es nicht möglich ist, durch nationale Schutzmechanismen Gerechtigkeit zu erlangen, erwägen wir die Möglichkeit, die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuleiten. Wir verfügen über Erfahrung in der Durchführung von Verfahren vor diesem Gerichtshof, insbesondere in Fällen von Diskriminierung, Missbrauch, Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen. Unser Ziel ist der wirksame Schutz der Würde, der Rechte und der Freiheiten jedes Einzelnen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder sollten Ihre durch die Verfassung der Republik Serbien garantierten Rechte verletzt worden sein, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns: office@toromanlaw.com oder über das Kontaktformular auf unserer Website.